Sterbefall im Ausland

Beim Ableben eines österreichischen Staatsbürgers im Ausland erfolgt die Verständigung der Angehörigen durch die österreichische Vertretungsbehörde (Botschaften oder Polizei).

Nach Erhalt der Todesnachricht nehmen Sie bitte mit den Trauerberatern Verbindung auf.

Sie übernehmen die Überführung von und nach allen europäischen Staaten und organisieren den Rücktransport von und in alle Staaten der Erde.

 

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