Thanatopraxie - die neue Bestattungsdienstleistung.Thanatopraxie ist ein Kunstbegriff und setzt sich zusammen aus "Thanatos" (griechisch: Gott des Todes, Bruder des Hypnos) und der Praxis des Konservierens von Verstorbenen.Unter Thanatopraxie versteht man alle Tätigkeiten, welche notwendig sind, um Verstorbene ästhetisch aufzubahren. Die thanatopraktische Behandlung stoppt kurzzeitig den Verfallsprozess des Leichnams. Auch als "kosmetische Konservierung" bezeichnet, ermöglichen diese Behandlungen eine pietätvolle, offene Aufbahrung. Ein großer Beitrag zur Trauerbewältigung, denn das bewusste Abschiednehmen, aktiv als auch passiv, wird so würdevoll ermöglicht. Durch die Thanatopraxie fällt es vielen Trauernden auch leichter, den Tod als einen fixen Bestandteil des Lebens zu akzeptieren. Die Konservierung des Leichnams ist gewissermaßen die höchste Form der Thanatopraxie und insbesondere bei Überführungen ins Ausland sinnvoll und oft sogar vorgeschrieben. Auch bei Unfallopfern oder Verstorbenen, die von Krankheiten stark gezeichnet sind, kann das Aussehen durch eine ästhetische Rekonstruktion weitgehend verbessert oder wiederhergestellt werden. Die gesetzliche Regelung in der Gewerbeordung. § 101. (1) Einer Gewerbeberechtigung für das Bestattungsgewerbe (§ 94 Z6) bedarf es für die Durchführung von Totenaufbahrungen, - feierlichkeiten und -überführungen sowie von Bestattungen und Exhumierungen. § 101. (2) Zu den Abs.1 gegannten Tätigkeiten gehören insbesondere das Waschen, Ankleiden und Einsargen des Toten sowie die Thanatopraxie. Die Thanatopraxie darf nur von Personen ausgeführt werden, die zur Ausführung dieser Arbeiten fachlich befähigt sind. Durch Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit ist festzulegen, wie diese fachliche Befähigung nachzuweisen ist. Hierbei ist auf den Schutz von Leben und Gesundheit von Menschen sowie auf eine fachgemäße Ausführung der Arbeiten Bedacht zu nehmen. |