Bei einem Sterbefall im Ausland
Stirbt ein österreichischer Staatsbürger im Ausland, werden die Angehörigen durch die österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat oder Polizei) verständigt. Nach Erhalt der Todesnachricht nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir organisieren den Rücktransport und die Überführung des Leichnams von und in alle Staaten. Nach Wunsch organisieren wir in Zusammenarbeit mit externen Bestattungsunternehmen auch Beisetzungen im Ausland, zum Beispiel im Heimatland des Verstorbenen.